Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der LTK e. V. organisiert seine Angebote überwiegend ehrenamtlich und teilweise mit Unterstützung öffentlicher Fördermittel.
Ziel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, transparente, faire und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl den Teilnehmenden als auch dem Verband Planungssicherheit bieten.
Diese AGB sollen verständlich sein und zugleich eine rechtssichere Grundlage für die vielfältigen Veranstaltungs- und Angebotsformate des LTK e. V. bilden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen des LTK e. V., insbesondere für
- Seminare, Schulungen und Tagungen,
- Fahrten, Wochenenden und Ferienlager,
- sonstige Veranstaltungen sowie
- den Verkauf von Waren (z. B. Orden).
(2) Die Buchung erfolgt in der Regel über das Mitgliederverwaltungsprogramm „JeckDesk“. Abweichende Buchungswege können in der jeweiligen Ausschreibung vorgesehen sein.
(3) Abweichende oder ergänzende Regelungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung zu Veranstaltungen oder Angeboten des LTK e. V. erfolgt über JeckDesk oder in der jeweils in der Ausschreibung genannten Form.
(2) Mit der Anmeldung gibt der Anmeldende ein verbindliches Vertragsangebot ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande durch
- die Bestätigung der Anmeldung durch den LTK e. V. oder
- die Zusendung einer Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung.
(4) Maßgeblich sind die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Inhalte, Leistungen, Fristen und Teilnahmebedingungen.
§ 3 Anmelderprinzip / Vertragspartner
(1) Vertragspartner des LTK e. V. ist diejenige natürliche oder juristische Person, die die Anmeldung vornimmt („Anmeldender“).
(2) Der Anmeldende haftet für
- die vollständige und fristgerechte Zahlung der Teilnahmebeiträge,
- die Einhaltung dieser AGB sowie
- die ordnungsgemäße Teilnahme der angemeldeten Personen.
(3) Dies gilt unabhängig davon, ob der Anmeldende selbst an der Veranstaltung teilnimmt oder Dritte anmeldet.
(4) Anmeldungen sollen grundsätzlich über die Mitgliedsvereine erfolgen. Der LTK e. V. ermöglicht darüber hinaus auch Einzelanmeldungen durch Teilnehmende oder Erziehungsberechtigte, um ehrenamtliche Abläufe praktikabel zu halten.
§ 4 Teilnahme Minderjähriger
(1) Minderjährige können keine eigenen Verträge mit dem LTK e. V. schließen.
(2) Anmeldungen für minderjährige Teilnehmende sind ausschließlich zulässig
- durch einen Erziehungsberechtigten oder
- durch einen Mitgliedsverein im Auftrag der Erziehungsberechtigten.
(3) Mit der Anmeldung versichert der Anmeldende, dass die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
§ 5 Teilnahmebeiträge und Zahlungsbedingungen
(1) Die Teilnahmebeiträge sind spätestens 11 Tage nach Buchung fällig.
(2) Die Zahlung erfolgt per Rechnungsüberweisung. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto des LTK e. V.
(3) Die Teilnahme an einer Veranstaltung setzt grundsätzlich den Zahlungseingang voraus.
(4) Am Veranstaltungstag ist auf Verlangen ein Zahlungsnachweis vorzulegen oder der offene Betrag vor Ort zu begleichen.
§ 6 Anmeldeschluss
(1) Der Anmeldeschluss liegt in der Regel 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
(2) Bei größeren oder besonderen Veranstaltungen kann der Anmeldeschluss abweichen und bis zu 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn liegen.
(3) Der jeweils gültige Anmeldeschluss ergibt sich aus der Veranstaltungsausschreibung.
§ 7 Stornierung und Rücktritt
(1) Stornierung vor Anmeldeschluss
Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich,
- wenn die Buchung noch nicht bezahlt wurde,
- bis zum jeweiligen Anmeldeschluss und
- in Textform (z. B. per E-Mail).
Erfolgt keine fristgerechte schriftliche Stornierung, gilt die Anmeldung als verbindlich.
(2) Verbindlichkeit nach Zahlung oder Fristablauf
- Mit Zahlungseingang oder mit Überschreiten des Anmeldeschlusses wird die Buchung verbindlich und ist nicht mehr stornierbar.
- Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht, auch bei Nichtteilnahme.
(3) Nichterscheinen / Abbruch
Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung – auch nicht anteilig.
§ 8 Ersatzteilnehmer
(1) Nach Anmeldeschluss kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
(2) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers hat in Textform zu erfolgen.
(3) Eine zusätzliche Gebühr fällt hierfür nicht an.
§ 9 Fördermittel und Rückerstattungen
(1) Eine teilweise oder vollständige Erstattung von Teilnahmebeiträgen ist nur möglich, wenn entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen und dies ausdrücklich vorgesehen ist.
(2) Art, Umfang und Voraussetzungen einer Erstattung ergeben sich aus
- der jeweiligen Ausschreibung oder
- Informationen im Rahmen der Veranstaltung.
(3) Erstattungen erfolgen ausschließlich auf Antrag und nach Vorlage der vorgesehenen Formulare.
(4) Bei Nichtteilnahme entfällt ein Erstattungsanspruch grundsätzlich, auch wenn Fördermittel vorgesehen waren.
(5) Fördermittel begründen keinen Rechtsanspruch. Erstattungen stehen stets unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Bewilligung und Verfügbarkeit der Fördermittel.
§ 10 Reisekosten
Reisekosten der Teilnehmenden werden grundsätzlich nicht erstattet.
Abweichungen gelten nur, wenn entsprechende Förderprogramme bestehen und dies ausdrücklich in der Ausschreibung benannt oder schriftlich zugesagt wurde.
§ 11 Warenverkauf (z. B. Orden)
(1) Bestellungen erfolgen online innerhalb der jeweils bekannt gegebenen Bestellfristen.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt an die bestellenden Vereine bzw. Personen.
(3) Der Versand erfolgt grundsätzlich erst nach Zahlungseingang:
- Bestellungen bis 31.08.: Versand in der Regel im Oktober
- Bestellungen bis 30.11.: Versand in der Regel im Dezember
(4) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des LTK e. V.
(5) Für den Verkauf von Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Offensichtliche Mängel oder Transportschäden sind dem LTK e. V. möglichst zeitnah nach Erhalt der Ware mitzuteilen, um eine reibungslose Abwicklung zu ermöglichen.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
§ 12 Zahlungsverzug und Mahngebühren
(1) Erfolgt trotz Teilnahme keine fristgerechte Zahlung, gerät der Anmeldende nach der Veranstaltung in Zahlungsverzug.
(2) Der LTK e. V. ist berechtigt, Mahngebühren zu erheben.
Die Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand und wird mit der jeweiligen Mahnung ausgewiesen.
§ 13 Änderungen und Absagen von Veranstaltungen
(1) Der LTK e. V. behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund kurzfristig zu ändern oder abzusagen.
(2) Wichtige Gründe sind insbesondere:
- eine zu geringe Anzahl von Anmeldungen,
- der kurzfristige Ausfall von Referentinnen oder Referenten,
- höhere Gewalt oder vergleichbare unvorhersehbare Umstände.
(3) Im Falle einer Absage werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge vollständig erstattet.
(4) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, bestehen nicht.
§ 14 Haftung
(1) Der LTK e. V. haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
(3) Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§ 15 Hausrecht und Ausschluss von Teilnehmenden
(1) Der LTK e. V. übt im Rahmen seiner Veranstaltungen das Hausrecht aus.
(2) Teilnehmende können bei groben Verstößen gegen Ordnung, Sicherheit oder die Veranstaltungsregeln von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
(3) In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags.
§ 16 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Es gilt die separate Datenschutzerklärung des LTK e. V.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des LTK e. V.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(4) Für Präsidiums- und Fachausschussmitglieder können ergänzende interne Regelungen gelten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ticketdienstleisters Jeckdesk (Pixocom GmbH)
Ziel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, transparente, faire und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl den Teilnehmenden als auch dem Verband Planungssicherheit bieten.
Diese AGB sollen verständlich sein und zugleich eine rechtssichere Grundlage für die vielfältigen Veranstaltungs- und Angebotsformate des LTK e. V. bilden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen des LTK e. V., insbesondere für
- Seminare, Schulungen und Tagungen,
- Fahrten, Wochenenden und Ferienlager,
- sonstige Veranstaltungen sowie
- den Verkauf von Waren (z. B. Orden).
(2) Die Buchung erfolgt in der Regel über das Mitgliederverwaltungsprogramm „JeckDesk“. Abweichende Buchungswege können in der jeweiligen Ausschreibung vorgesehen sein.
(3) Abweichende oder ergänzende Regelungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung zu Veranstaltungen oder Angeboten des LTK e. V. erfolgt über JeckDesk oder in der jeweils in der Ausschreibung genannten Form.
(2) Mit der Anmeldung gibt der Anmeldende ein verbindliches Vertragsangebot ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande durch
- die Bestätigung der Anmeldung durch den LTK e. V. oder
- die Zusendung einer Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung.
(4) Maßgeblich sind die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Inhalte, Leistungen, Fristen und Teilnahmebedingungen.
§ 3 Anmelderprinzip / Vertragspartner
(1) Vertragspartner des LTK e. V. ist diejenige natürliche oder juristische Person, die die Anmeldung vornimmt („Anmeldender“).
(2) Der Anmeldende haftet für
- die vollständige und fristgerechte Zahlung der Teilnahmebeiträge,
- die Einhaltung dieser AGB sowie
- die ordnungsgemäße Teilnahme der angemeldeten Personen.
(3) Dies gilt unabhängig davon, ob der Anmeldende selbst an der Veranstaltung teilnimmt oder Dritte anmeldet.
(4) Anmeldungen sollen grundsätzlich über die Mitgliedsvereine erfolgen. Der LTK e. V. ermöglicht darüber hinaus auch Einzelanmeldungen durch Teilnehmende oder Erziehungsberechtigte, um ehrenamtliche Abläufe praktikabel zu halten.
§ 4 Teilnahme Minderjähriger
(1) Minderjährige können keine eigenen Verträge mit dem LTK e. V. schließen.
(2) Anmeldungen für minderjährige Teilnehmende sind ausschließlich zulässig
- durch einen Erziehungsberechtigten oder
- durch einen Mitgliedsverein im Auftrag der Erziehungsberechtigten.
(3) Mit der Anmeldung versichert der Anmeldende, dass die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
§ 5 Teilnahmebeiträge und Zahlungsbedingungen
(1) Die Teilnahmebeiträge sind spätestens 11 Tage nach Buchung fällig.
(2) Die Zahlung erfolgt per Rechnungsüberweisung. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto des LTK e. V.
(3) Die Teilnahme an einer Veranstaltung setzt grundsätzlich den Zahlungseingang voraus.
(4) Am Veranstaltungstag ist auf Verlangen ein Zahlungsnachweis vorzulegen oder der offene Betrag vor Ort zu begleichen.
§ 6 Anmeldeschluss
(1) Der Anmeldeschluss liegt in der Regel 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
(2) Bei größeren oder besonderen Veranstaltungen kann der Anmeldeschluss abweichen und bis zu 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn liegen.
(3) Der jeweils gültige Anmeldeschluss ergibt sich aus der Veranstaltungsausschreibung.
§ 7 Stornierung und Rücktritt
(1) Stornierung vor Anmeldeschluss
Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich,
- wenn die Buchung noch nicht bezahlt wurde,
- bis zum jeweiligen Anmeldeschluss und
- in Textform (z. B. per E-Mail).
Erfolgt keine fristgerechte schriftliche Stornierung, gilt die Anmeldung als verbindlich.
(2) Verbindlichkeit nach Zahlung oder Fristablauf
- Mit Zahlungseingang oder mit Überschreiten des Anmeldeschlusses wird die Buchung verbindlich und ist nicht mehr stornierbar.
- Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht, auch bei Nichtteilnahme.
(3) Nichterscheinen / Abbruch
Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung – auch nicht anteilig.
§ 8 Ersatzteilnehmer
(1) Nach Anmeldeschluss kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
(2) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers hat in Textform zu erfolgen.
(3) Eine zusätzliche Gebühr fällt hierfür nicht an.
§ 9 Fördermittel und Rückerstattungen
(1) Eine teilweise oder vollständige Erstattung von Teilnahmebeiträgen ist nur möglich, wenn entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen und dies ausdrücklich vorgesehen ist.
(2) Art, Umfang und Voraussetzungen einer Erstattung ergeben sich aus
- der jeweiligen Ausschreibung oder
- Informationen im Rahmen der Veranstaltung.
(3) Erstattungen erfolgen ausschließlich auf Antrag und nach Vorlage der vorgesehenen Formulare.
(4) Bei Nichtteilnahme entfällt ein Erstattungsanspruch grundsätzlich, auch wenn Fördermittel vorgesehen waren.
(5) Fördermittel begründen keinen Rechtsanspruch. Erstattungen stehen stets unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Bewilligung und Verfügbarkeit der Fördermittel.
§ 10 Reisekosten
Reisekosten der Teilnehmenden werden grundsätzlich nicht erstattet.
Abweichungen gelten nur, wenn entsprechende Förderprogramme bestehen und dies ausdrücklich in der Ausschreibung benannt oder schriftlich zugesagt wurde.
§ 11 Warenverkauf (z. B. Orden)
(1) Bestellungen erfolgen online innerhalb der jeweils bekannt gegebenen Bestellfristen.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt an die bestellenden Vereine bzw. Personen.
(3) Der Versand erfolgt grundsätzlich erst nach Zahlungseingang:
- Bestellungen bis 31.08.: Versand in der Regel im Oktober
- Bestellungen bis 30.11.: Versand in der Regel im Dezember
(4) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des LTK e. V.
(5) Für den Verkauf von Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Offensichtliche Mängel oder Transportschäden sind dem LTK e. V. möglichst zeitnah nach Erhalt der Ware mitzuteilen, um eine reibungslose Abwicklung zu ermöglichen.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
§ 12 Zahlungsverzug und Mahngebühren
(1) Erfolgt trotz Teilnahme keine fristgerechte Zahlung, gerät der Anmeldende nach der Veranstaltung in Zahlungsverzug.
(2) Der LTK e. V. ist berechtigt, Mahngebühren zu erheben.
Die Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand und wird mit der jeweiligen Mahnung ausgewiesen.
§ 13 Änderungen und Absagen von Veranstaltungen
(1) Der LTK e. V. behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund kurzfristig zu ändern oder abzusagen.
(2) Wichtige Gründe sind insbesondere:
- eine zu geringe Anzahl von Anmeldungen,
- der kurzfristige Ausfall von Referentinnen oder Referenten,
- höhere Gewalt oder vergleichbare unvorhersehbare Umstände.
(3) Im Falle einer Absage werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge vollständig erstattet.
(4) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, bestehen nicht.
§ 14 Haftung
(1) Der LTK e. V. haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
(3) Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§ 15 Hausrecht und Ausschluss von Teilnehmenden
(1) Der LTK e. V. übt im Rahmen seiner Veranstaltungen das Hausrecht aus.
(2) Teilnehmende können bei groben Verstößen gegen Ordnung, Sicherheit oder die Veranstaltungsregeln von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
(3) In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags.
§ 16 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Es gilt die separate Datenschutzerklärung des LTK e. V.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des LTK e. V.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(4) Für Präsidiums- und Fachausschussmitglieder können ergänzende interne Regelungen gelten.
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